Rufzeichen des Amateurfunks

Bei den Rufzeichen für den Amateurfunk in unserem Land wurden 1949 Rufzeichenblöcke vergeben. Simpel war dies zu jener Zeit. Wurde die Lizenzprüfung bestanden A, also die Anfängerlizenz vergeben, war der Wechsel in die Klasse B nach einem Jahr möglich. Nur eine Morseprüfung musste abgelegt werden. Diese umfasste 60 Buchstaben, die in einer Minute weitergegeben wurden.

Die nächste Änderung vollzog sich erst 1967. Die Neuerung bestand in der Einführung der Klasse C. Es entfiel hier wieder die zuvor notwendige Morseprüfung. 

Weitere Änderungen gab es in den Jahren 1980 und 1998. Im Jahr 2005 wurde die Klasse A, früher und zusammengefasst die Klassen 1 und 2 und die Klasse E, was der Klasse 3 entsprach, eingeführt. Diese beiden Klassen sind noch heute aktuell.

So verhält es sich auch mit den Rufzeichen. Aus zwei Suffixbuchstaben bestanden die ersten Rufzeichenblöcke auf das Jahr 1949 zurückzuführen sind. Diese sahen wie folgt aus:

  • DL1 und DL 3 ausgegeben für die 3 Westzonen
  • DL 2 ausgegeben für britische Angehörige des Militärs
  • DL 4 stand, für amerikanische Militärangehörige
  • DL 5 wurde den französischen Militärangehörigen zugewiesen

Jeder Amateurfunker und auch jede Funkstelle hat ein identifiziertes Rufzeichen erhalten. Dieses Rufzeichen wurde nur einmal weltweit vergeben. 

Es ist relativ einfach, das Rufzeichen einem Land zuzuordnen. Erkannt wird es an dem Präfix des zugeteilten Rufzeichens. 

Mit DA..DR beginnen alle Amateurfunkrufzeichen Deutschland. Einen Unterschied hierzu stellen die Ausbildungsrufzeichendar. Ein Präfix ist DN gefolgt von den Zahlen 1 bis 8.

Um Clubstationen umgehend zu erkennen, sind es die Präfixe DA0, DF0, DK0, DN0 und DL0, die meist genutzt werden. Bei den Einsteigern, also die Klasse E, beginnt das Rufzeichen mit DO. 

Die Rufzeichen erlangen eine ganz besondere Bedeutung, wenn man sich den § 11 der Amateurfunkverordnung anschaut. Dort steht geschrieben, dass zu Beginn des Funkens und zum Ende das Rufzeichen bekannt zu geben ist. Hält die Funkverbindung länger an, ist das Rufzeichen aller 10 Minuten erneut mitzuteilen. 

Wiedervergabe von Rufzeichen 

Obwohl Rufzeichen nur einmalig vergeben werden, besteht die Möglichkeit, diese neu zuzuweisen. Der Grund ist darin zu sehen, dass der Amateurfunker sein Interesse am Hobby verloren hat. Doch sind die Unterlagen bei der Bundesnetzagentur noch vorhanden, kann eine Lizenz erneut beantragt werden, ohne eine neue Prüfung abzulegen. Das schon einmal erteilte Rufzeichen wird durch ein anderes Rufzeichen ersetzt. 

Wenigsten 1 Jahr vergeht, ehe ein schon einmal vergebenes Rufzeichen wieder frei ist und neu vergeben werden kann. Daher sind teilweise schon Rufzeichen zu sehen, wenn sie beantragt werden müssen, die frei sind, aber noch nicht neu vergeben werden können. Dieser Umstand gewinnt an Bedeutung, wenn nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ein Rufzeichen anzugeben ist, welches dem frischgebackenen Amateurfunker zugeordnet werden soll. 

Tipp: 

Es sollten mindestens 3 Rufzeichen herausgesucht werden, die mit Lizenzvergabe zugewiesen werden sollen. Ist das eine oder andere Rufzeichen noch nicht freigegeben, steht noch eins zu Wahl und es geht nicht unnötig Zeit verloren.