Prüfungsablauf beim Amateurfunk

Prüfungsablauf beim Amateurfunk

Zum Prozedere der Prüfung der Bundesnetzagentur ist eine Frist von 6 Wochen zu beachten. Dies ist die Zeit, die zuvor eine Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung zum Amateurfunker eingehalten werden muss. Hier wird fleißig gebüffelt und auch alle Abkürzungen gelernt.

Nachdem das Formular ausgefüllt an die Bundesnetzagentur, die für die Region zuständig ist, wird eine Zahlungsaufforderung eingehen. Nach letzten Recherchen, betrug diese 80 Euro. Fristgerecht ist die Gebühr vom Prüfling zu überweisen.

Die Woche vor der Prüfung ist nochmals ein Schreiben der Bundesnetzagentur im Briefkasten. Darin werden Ort und Zeit der Prüfung zum Amateurfunker bekannt gegeben. Um nicht zu spät zu erscheinen, sollte rechtzeitig ein Routen- und Zeitplan aufgestellt werden.

Da die Rufzeichen beantragt werden müssen, sollte man sich schon einmal informieren, welches Rufzeichen frei ist. Wurde nämlich die Prüfung bestanden, muss diese direkt vor Ort beantragt werden. Wer ein ganz spezielles Rufzeichen haben möchte, kann dies beantragen. Nicht anders wie beim Wunschkennzeichen für ein Auto wird geprüft, ob dieses noch frei ist. 

Bei der Suche nach dem Rufzeichen sollten wenigsten zwei Alternativen herausgesucht werden, damit das als frei angegebene Rufzeichen nicht noch der einjährigen Sperrfrist unterliegt.

Nun wird es ernst. Am Tag vor der Prüfung zum Amateurfunker sind noch alle Vorbereitungen zu treffen. In der Regel müssen folgende Dinge mitgenommen werden:

  • Personalausweis
  • Schreibmaterialien (Papier, Kugelschreiber usw.)
  • Taschenrechner (er darf nicht programmierbar sein und keinen Textspeicher haben)

Da man meist den ganzen Tag unterwegs ist und viele Wartezeiten einkalkuliert werden sollten, ist zu überlegen, was man noch einsteckt. Beispielsweise etwas zu trinken oder noch ein paar Unterlagen, um etwas nachzulesen. 

Der Tag der Prüfung ist gekommen. Um wenigstens ½ Stunde bevor die Prüfung zum Amateurfunker beginnen soll anwesend zu sein, ist rechtzeitig zu starten. Unvorhergesehen Hindernisse, welche Zeit kosten (Baustelle, Umleitung, Stau) sind einzuplanen. 

Als Nächstes erfolgt vor Ort die Anmeldung, bei welcher geprüft wird, ob die Gebühr entrichtet wurde. Die Wartezeit bis zu Prüfung kann überbrückt werden, indem schon das Formular für die Zulassung des Rufzeichens ausgefüllt wird.

Prüfung 

Im Prüfungsraum angekommen, stellt einer der drei Prüfer nochmals die Personalien fest, ehe ihm die Mappe zum ersten Prüfungsteil ausgehändigt wird. Nach Beantwortung aller Fragen in der vorgegeben Zeit sind diese dem Prüfer zu übergeben.

Nach einer kurzen Pause geht das gleiche Prozedere mit dem Teil II und dem Teil III weiter. 

Nun beginnt das bange Warten auf die Auswertung. Meist dauert es nur 20 Minuten, bis das Ergebnis feststeht. Mehr Fehler als 9 sind für den ersten Teil nicht zulässig. Hingegen es 13 Fehler für den letzten Teil sein dürfen. 

Wurde die Prüfung bestanden, wird umgehend das Amateurfunkzeugnis überreicht. So kann der Funkamateur gleich die Zulassung und die Zuweisung des Rufzeichens beantragen. Die dafür zu entrichtende Gebühr geht dem Funkamateur per Post zu. 

Prüfung wurde nicht bestanden 

Es kommt auf die Prüfer an, wenn die Prüfung aufgrund weniger Fehler nicht bestanden wurde, nach einer weiteren kurzen Pause eine mündliche Prüfung anzusetzen. So besteht die Möglichkeit, noch am gleichen Tag, die Prüfung doch zu bestehen. 

Meist weiß man, wenn die Arbeiten abgegeben wurden, was falsch beantwortet wurde. Dies ist der Sinn der mündlichen Prüfung, diese Fehler zu korrigieren. Stellt der Prüfer fest, dass das Wissen doch vorhanden ist und nur die Frage nicht richtig gelesen wurde oder die Aufregung zu groß war, kann er die Prüfung als bestanden anerkennen. 

Klappt es nicht und nur ein Teil der Prüfung, wird als nicht bestanden ausgewiesen, ist die ganze Prüfung hinfällig. Es bedeutet, dass ein erneuter Antrag auf eine Zulassung für die Prüfung zum Funkamateur gestellt werden muss. Der Vorteil einer solchen Prüfung ist darin zu sehen, dass nur der Teil, welcher nicht bestanden wurde, erneut geprüft wird. Der Nachteil jedoch ist, dass die komplette Prüfungsgebühr noch einmal zu entrichten ist.