Amateurfunkklassen

In diesem Beitrag werden die Amateurfunkklassen, Änderungen zur Klasse E aus dem Jahr 2006 und Informationen zum 6-Meter-Band (50 MHz) erklärt.

Die beiden Klassen E, wie Einsteiger und die Klasse A sind die Amateurfunkklassen in Deutschland. 

Bei den Klassen handelt es sich um die Frequenzbereiche, welche nach der erfolgreich absolvierten Prüfung genutzt werden dürfen.

Klasse E

Es handelt sich um die folgenden Teile des Kurzwellenbereiches: 

  • 160 m - 1,8 MHz
  • 80 m - 3,5 MHz
  • 15 m - 21 MHz
  • 10 m - 28 MHz

Ferner umfasst es VHF und UHF:

  • 2 m 1 144 MHz
  • 70 cm - 430 MHz

Für die maximale Sendeleistung ist es 100 V auf Kurzwelle, 75 W auf 2 m und 70 cm und 5 W auf 10 GHz. 

Klasse A

Die nutzbaren Frequenzbereiche für die Klasse A beinhalten alle Amateurfunkbänder, welche in dem Land bzw. der Region zugelassen sind. Für die maximale Sendeleistung sind 750 W als Sendeausgangsleistung (PEP) angegeben.

Im Gegensatz zu Klasse E hat die Klasse A alle möglichen Rechte auf diesem Gebiet. Einfacher gesagt dürfen Amateurfunkermit der Klasse A die für das Land bzw. Region zulässige maximale Sendeleistung nutzen.

Es hat aber auch seinen guten Grund. Im Gegensatz zu Besitzern der Klasse A, ist das Wissen von Inhabern der Klasse E, wesentlich umfangreicher. Zum Ausüben ihres Hobbys reicht aber einigen Amateurfunkern die Klasse A, zumindest für die erste Zeit, aus.

Im Jahr 2006 gab es Änderung für die Klasse E. Die Nutzung der Frequenzbereiche wurde ab dem 01.09.2006 bedeutend erweitert. Waren es bis dato für den Kurzwellenbereich 144-146 MHz und 430-440 MHz sind es nun 160m - 1,8 MHz; 80m - 3,5MHz; 15m - 21,0 MHz; 10m - 28 MHz. 10 W EIRP, was bisher die Beschränkung der Sendeleistung betraf, wurde erweitert auf 2m - 144 MHz; 70cm - 430 MHz und Teile der SHF-Frequenzen (3cm - 10 GHz) erweitert. 

Auch die Ausgangsleistungen sind von der Änderung des Jahres 2006 betroffen. In sekundär Bereichen, die zugewiesen wurden, ist der neue Wert der Ausgangsleistung auf Kurzwelle 100 W bzw. 75 W. 75 W auf 2 m und 70 cm sowie 5 W auf 10 GHz sind die neuen Ausgangsleistungen für die Klasse E. 

Eine besondere Bedeutung beim Amateurfunk hat das 6-Meter-Band. Es handelt sich um die Nutzung des Frequenzbereichesum 50 MHz. Daher gibt es hierfür bestimmte Bestimmung, welche unbedingt beachtet werden müssen.

Das 6-Meter-Band darf nur dann genutzt werden, wenn geprüft wurde, dass keine Störungen bei anderen Funkdiensten gegenwärtig bekannt sind.

Es gibt noch eine weitere Auflage für die Amateurfunker, welche den Betrieb auf dem 6-Meter-Band nutzen. Es handelt sich um das Logbuch. Alle getätigten Verbindungen sind präzise einzutragen.

Der Betrieb ist ausschließlich auf horizontal polarisierten Antennen beschränkt.

Im Amtsblatt 24/2007 der Bundesnetzagentur ist eine offizielle Verfügung (69/2007) erschienen. Darin steht, dass das Verbot des Funkbetriebes innerhalb der Sperrzonen, nach Abschalten der TV-Sender, die Gültigkeit verloren hat.